MIETVERTRAG
UND EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Name:
Strasse: Mietgegenstand:
Wert: Besondere
Konditionen (das Kleingedruckte): Das gemietete Instrument kann jederzeit zurückgegeben
werden. Bitte kündigen Sie die Rückgabe so früh wie möglich an, damit ich
den Weiterverleih planen kann. Sollten an
dem gemieteten Instrument/ Bogen/ Etui Schäden
auftreten, teilen Sie diese bitte umgehend mit. Eine etwaige Reparatur
darf nur durch die Geigenbauwerkstatt Jörg Weimer durchgeführt werden und geht
zu Lasten des Mieters / der Mieterin. Sollte eine
Saite reißen, muss sie vom Mieter / von der Mieterin ersetzt werden. Das
Instrument ist durch die Geigenbauwerkstatt nicht
versichert. Bitte klären Sie
ab, ob das Mietinstrument in Ihren Versicherungen eingeschlossen ist. Eventuell
empfiehlt es sich, eine Instrumentenversicherung abzuschließen. Im Falle des Kaufs eines Instruments werden bis zu
15 Monatsmieten auf den Kaufpreis angerechnet.
Falls Sie ein kleines Instrument gekauft haben und Ihr Kind die nächste Größe
benötigt, nehme ich das Instrument normalerweise in Zahlung. Die Miete
wird normalerweise alle vier Monate per Lastschrift eingezogen. Hiermit ermächtige ich die
Geigenbauwerkstatt Jörg Weimer, Zahlungen von meinem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: ich kann innerhalb
von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrags verlangen. Gläubiger-Identifikationsnummer:
(IBAN)
(BIC)
(Bank) Unterschrift:
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